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Produkt zum Begriff Erbanspruch:


  • Bartneck, Christoph: Mensch-Roboter-Interaktion
    Bartneck, Christoph: Mensch-Roboter-Interaktion

    Mensch-Roboter-Interaktion , Die Rolle der Roboter in der Gesellschaft wächst und diversifiziert sich ständig und bringt eine Vielzahl von Fragen mit sich, die die Beziehung zwischen Robotern und Menschen betreffen. Dieses Lehrbuch zur Mensch-Roboter-Interaktion bietet einen umfassenden Überblick über die interdisziplinären Themen, die für die moderne Forschung von zentraler Bedeutung sind. Studenten und Forscher aus den Bereichen Robotik, künstliche Intelligenz, Informatik, Elektrotechnik sowie Psychologie, Soziologie und Design finden darin einen prägnanten und verständlichen Leitfaden zum aktuellen Stand des Fachgebiets: - Funktion, Design und Leistungsbewertung von Robotern - Kommunikationsmodalitäten wie Sprache, nonverbale Kommunikation und die Verarbeitung von Emotionen - ethische Fragen rund um den Einsatz von Robotern heute und im Kontext unserer künftigen Gesellschaft. Zahlreiche Beispiele und farbige Abbildungen veranschaulichen die verschiedenen Themenfelder. Diskussionsfragen und relevante Literatur am Ende des Kapitels tragen zur Vertiefung bei. Aus dem Inhalt: - Was ist Mensch-Roboter-Interaktion? - Wie ein Roboter funktioniert - Design - Interaktion im Raum - Nonverbale Interaktion - Verbale Interaktion - Wie Menschen Roboter wahrnehmen - Emotionen - Forschungsmethoden - Anwendungen - Roboter in der Gesellschaft - Die Zukunft Neu in der 2. Auflage: Abschnitte zu kollaborativen Robotern, Roboterteams, Roboterschnittstellen; Maschinelles Lernen; Roboter in der Gesellschaft, in denen neue technische Entwicklungen sowie gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigt werden. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 49.99 € | Versand*: 0 €
  • Grundlagen der Mensch-Computer-Interaktion
    Grundlagen der Mensch-Computer-Interaktion

    Software, in die man sich gern und schnell einarbeitet, elektronische Geräte, die auf Anhieb, also ohne schriftliche Anleitung, genutzt werden können, Websites, auf denen man sich sofort zurechtfindet das erwarten alle Anwender. Die Grundlagen für eine gute Gestaltung von Mensch-Computer Interaktion schafft dieses Buch Studierenden und Praktikern der Informatik oder Informationstechnik, Design, Medien- oder Wirtschaftsinformatik werden die Grundlagen gebrauchstauglicher, benutzerfreundlicher Software anschaulich vermittelt. Anhand vieler Beispiele erfahren die Leser, wie sie diese Usability in der Praxis erreichen können: Aufbauend auf den theoretischen Grundlagen lernen sie die wichtigsten Modelle, Normen, Gesetze und Richtlinien der Software-Ergonomie für interaktive Systeme kennen. Dem schließt sich die konkrete Entwicklung von grafischen Benutzungsschnittstellen (GUI), auch im Web oder für Embedded Computer, an. Viele Fallbeispiele von Office-Anwendungen über E-Commerce-Websites bis hin zu Handys verdeutlichen die Inhalte. Ausführliche Informationen über die psychologischen Grundlagen und die soziologischen Aspekte des Usability Engineering ergänzen die eher technischen Inhalte und betonen den interdisziplinären Charakter des Buchs. Jedes Kapitel schließt mit Übungen zur Vertiefung. Das zweifarbige Layout, über 170 Abbildungen und die klare Struktur des Stoffs unterstützen die Leser beim Verstehen. Aus dem Inhalt: - Wahrnehmung - Gedächtnis und Erfahrung - Handlungsprozesse - Kommunikation - Normen, Gesetze , Richtlinien - Interaktionsformen - Grafische Dialogsysteme - Web-Usability - Embedded Computer - Usability Engineering - Social Engineering Der Inhalt entspricht der Empfehlung der Gesellschaft für Informatik (GI) für die Lehre in der Software-Ergonomie. Markus Dahm ist Professor für Informatik und Software-Ergonomie am Fachbereich Medien der Fachhochschule Düsseldorf. Er lehrt und forscht über ergonomische Gestaltung interaktiver Systeme und berät Unternehmen. Er ist Mitglied in der Leitungsgruppe der Fachgruppe Software-Ergonomie der Gesellschaft für Informatik (GI). Auf der Companion Website zum Buch unter www.pearson-studium.de 700 Folien incl. Abbildungen für den sofortigen Einsatz in eigenen Vorlesungen Lösungen zu ausgewählten Aufgaben im Buch Zusätzliche Übungs- und Klausuraufgaben

    Preis: 27.99 € | Versand*: 0 €
  • NIO-Adult - Intraossärer Zugang
    NIO-Adult - Intraossärer Zugang

    Abmessungen & Gewicht Produkt: L 13,9 cm x B 5,7 cm x H 2,73 cm Packmaße: L 16,25 cm x B 7,14 cm x H 4,15 cm Gewicht: 140 g

    Preis: 135.66 € | Versand*: 0.00 €
  • Fussmatte Informationen hier 10615
    Fussmatte Informationen hier 10615

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  • Haben Eltern erbanspruch?

    Haben Eltern einen Erbanspruch? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem jeweiligen Erbrecht des Landes, in dem sich die Familie befindet, und ob ein Testament vorhanden ist. In vielen Ländern haben Eltern automatisch einen gesetzlichen Erbanspruch auf den Nachlass ihrer Kinder, wenn diese ohne Testament versterben. Allerdings können Kinder auch entscheiden, ihren Eltern einen Teil oder den gesamten Nachlass zu vererben. Letztendlich ist es wichtig, dass die Familienmitglieder ihre Erbangelegenheiten klar regeln, um Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.

  • Welchen erbanspruch haben Enkelkinder?

    Enkelkinder haben keinen direkten gesetzlichen Erbanspruch auf das Vermögen ihrer Großeltern. Ihr Erbrecht ist abhängig von den Erben der Eltern, da sie in der sogenannten "Erbenfolge" erst nach den eigenen Kindern kommen. Enkel können jedoch durch testamentarische Verfügung bedacht werden, wenn die Großeltern dies wünschen. Es ist daher ratsam, ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass die Enkelkinder im Erbfall berücksichtigt werden. Letztendlich hängt es von den individuellen Wünschen und Entscheidungen der Großeltern ab, ob und in welchem Umfang die Enkelkinder erben.

  • Kann ein erbanspruch verjähren?

    Kann ein erbanspruch verjähren? Ein Erbanspruch kann grundsätzlich verjähren, wenn die gesetzliche Verjährungsfrist abgelaufen ist. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für einen Erbanspruch in der Regel 30 Jahre. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verjährung unterbrochen werden kann, beispielsweise durch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Erbanspruch nicht verjährt. Letztendlich hängt die Verjährung eines Erbanspruchs von verschiedenen Faktoren ab und sollte im Einzelfall von einem Anwalt geprüft werden.

  • Haben Geschwister einen erbanspruch?

    Haben Geschwister einen erbanspruch? Ja, Geschwister haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes, wenn keine anderen Erben vorhanden sind. Dieser Anspruch ist jedoch abhängig vom jeweiligen nationalen Erbrecht und kann variieren. In einigen Ländern haben Geschwister nur einen Anspruch, wenn es keine direkten Nachkommen oder Ehepartner gibt. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land zu informieren, um sicherzustellen, dass Geschwister ihren Erbanspruch geltend machen können.

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  • Wann ist ein erbanspruch verjährt?

    Ein Erbanspruch verjährt in der Regel nach 30 Jahren. Dies bedeutet, dass ein Erbe innerhalb dieser Frist seinen Anspruch geltend machen muss, sonst verfällt er. Es ist wichtig, dass potenzielle Erben sich rechtzeitig informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um ihren Anspruch nicht zu verlieren. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei einem Testament, das erst nach langer Zeit entdeckt wird. In solchen Fällen kann die Verjährungsfrist unter Umständen verlängert werden.

  • Haben adoptierte Kinder erbanspruch von leiblichen Vater?

    Ja, adoptierte Kinder haben in der Regel keinen Erbanspruch gegenüber ihrem leiblichen Vater. Durch die Adoption werden rechtliche Bindungen zwischen dem Kind und seinem leiblichen Vater aufgelöst und das Kind erhält neue Eltern, die für sein Wohl verantwortlich sind. Somit erlischt auch das Erbrecht des leiblichen Vaters gegenüber dem adoptierten Kind. Es ist jedoch möglich, dass das adoptierte Kind ein Erbrecht gegenüber seinen Adoptiveltern hat, je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass der leibliche Vater das adoptierte Kind testamentarisch bedenkt, aber dies ist eher die Ausnahme.

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